Nicht bei jedem Zahnschmerz, der unverhofft in der Nacht auftritt, handelt es sich um einen Notfall, mit dem man sofort einen Zahnarzt aufsuchen muss.
Als zahnärztlicher Notfall werden in der Regel folgende Vorfälle gesehen, die eine entsprechende zahnärztliche Behandlung erfordern:
• Unfallverletzungen im Bereich von Zahn, Mund und Kiefer (Zahn- und Kieferfrakturen, Zungen- und Lippenverletzungen)
• Nachblutungen nach zahnärztlich oder chirurgischen Eingriffen (z.B. Zahnentfernungen, Weisheitszahnoperationen, Implantatbehandlungen)
• Fieberhafte Abszesse oder akute Entzündungen
Bei bereits länger andauernden Zahnschmerzen genügt meist die Einnahme einer Schmerztablette. Am nachfolgenden Tag ist unbedingt der Hauszahnarzt aufzusuchen.